Zu den Kirchengemeinderatswahlen

Am 22. März 2020 finden in ganz Baden Württemberg, also in der Erzdiözese Freiburg und in der Diözese Rottenburg-Stuttgart für alle Katholiken die Wahlen zum Kirchengemeinderat statt. Alle Katholiken ab 16 Jahren sind aufgerufen, den Kirchengemeinderat für die nächste 5 Jahre zu wählen.

Was ist der Kirchengemeinderat? Was ist die Aufgabe des Kirchengemeinderats?

Der Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem Pfarrer und den gewählten Mitgliedern, sowie den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Kirchenpfleger. Der Pfarrer ist Vorsitzender kraft Amtes, das Gremium wählt außerdem einen oder eine gewählte Vorsitzende/n und bis zu zwei Stellvertreter.

Der Kirchengemeinderat hat das Haushaltsrecht, d.h. er stimmt über den Doppelhaushalt der Kirchengemeinde für jeweils zwei Jahre ab. Er hat das Ohr an der Kirchengemeinde, er vernetzt viele Aktivitäten auch mit den benachbarten Gemeinden in der Seelsorgeeinheit oder in Ulm und mit ökumenischen und kommunalen Partnern. Und er sucht immer neu danach, wie der Glaube an Jesus Christus gelebt und als frohe Botschaft verkündet werden kann. Dazu gehören auch unsere Räume, die Frage, wie sie bespielt werden, Instand gehalten werden, dazu gehören Kindertagesstätten und Gottesdienste….

Der Kirchengemeinderat ist auch eine ganz lebendige Gemeinschaft. Klausurwochenenden tragen dazu bei, diese Gemeinschaft zu vertiefen, und immer wieder die Verkündigung des Glaubens im heute vertieft zu reflektieren.

Für die konkrete Arbeit können auch Ausschüsse gebildet werden. Der Verwaltungsausschuss führt dabei die laufenden Geschäfte. Aber es können auch für besondere Schwerpunkte z.B. ein Caritasausschuss, ein Eine-Welt-Ausschuss gebildet werden. In diesen Ausschüssen können auch Menschen mitarbeiten, die nicht Mitglied im KGR sind.

 

Pfarrer Ulrich Kloos für die SE Ulm-Basilika